Offener Brief zur Absage von “Refusing Militarism”

Untersagung einer Veranstaltung in städtischen Räumen und Ausschluss jüdischer Perspektiven aus dem öffentlichen Diskurs

Am 2. März 2026 wurde uns im Auftrag des Oberbürgermeisters mitgeteilt, dass unsere für den 5. März 2026 geplante Veranstaltung mit Ronnie Barkan unter dem Titel „Refusing Militarism — Conscientious Objection, Indoctrination & Antizionism“ nicht in den Räumlichkeiten des Café Mondial stattfinden könne. Die Veranstaltung wurde durch eine Kooperation von Rettet Gaza Konstanz und Kollektiv Jüdische Solidarität Konstanz organisiert. Begründet wurde dies unter anderem mit der politischen Haltung des Referenten sowie mit seiner angeblichen Nähe zur Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) Bewegung.

Die Stadt hat damit eine Veranstaltung mit politischem Inhalt verhindert, obwohl nach unserer Kenntnis keine konkrete Gefahrenlage vorlag, die eine solche Maßnahme erforderlich gemacht hätte. Wir halten diese Entscheidung für rechtlich und demokratiepolitisch hochproblematisch.

Rechtsprechung zur Nutzung öffentlicher Räume

Der Deutsche Bundestag hat zwar am 17. Mai 2019 eine Resolution verabschiedet, die sich gegen die BDS-Bewegung richtet. Diese Resolution stellt jedoch kein Gesetz dar und ist rechtlich nicht bindend. Zudem handelte es sich bei der geplanten Veranstaltung nicht um eine Werbe- oder Mobilisierungsveranstaltung für BDS. Thematisch sollte sich die Veranstaltung mit Militarisierung in der israelischen Gesellschaft, Kriegsdienstverweigerung und politischen Debatten innerhalb der israelischen und jüdischen Öffentlichkeit befassen. 

Mehrere Gerichte haben bereits bestätigt, dass politische Positionen allein kein legitimer Grund sind, Veranstaltungen in öffentlichen Räumen zu untersagen:

So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 20. Januar 2022 (Az. 8 C 35.20), dass ein Beschluss des Stadtrats von München, der Veranstaltungen zur BDS-Bewegung in städtischen Räumen untersagte, gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Das Gericht stellte klar, dass es staatlichen Stellen nicht möglich ist, bestimmte unerwünschte Meinungen von öffentlichen Räumen auszuschließen. Die Meinungsfreiheit gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob eine Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“. Auch in einem ähnlichen Verfahren verlor die Stadt Stuttgart im April 2022 vor Gericht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Stadt Konstanz eine Veranstaltung allein aufgrund der politischen Positionen eines Referenten untersagt.

Jüdische Stimmen und die Absage der Veranstaltung

Zudem sind sowohl der Gast, als auch die Moderation der Veranstaltung jüdischen Glaubens. Mit der Absage durch die Stadt entsteht aus unserer Sicht die problematische Situation, dass im vermeintlichen Versuch, Antisemitismus zu bekämpfen, zwei jüdischen Personen ihre Plattform entzogen wurde – Stimmen, die innerhalb jüdischer Debatten selbst häufig marginalisiert sind. Gleichzeitig wurde kein Versuch durch die Stadt unternommen, mit den jüdischen Gästen der geplanten Veranstaltung in den Austausch zu treten, um ihre Perspektive zu hören. Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, wie diese Entscheidung mit den Grundsätzen der von der Stadt Konstanz unterstützten „Charta der Vielfalt“ vereinbar ist.

Einschüchterungen und Störungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung

Darüber hinaus kam es im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung zu mehrfachen Störungen – sowohl im Vorfeld als auch während der Durchführung an einem alternativen Ort. Wir sind der Auffassung, dass die öffentliche Absage der Stadt diesen Störungen Vorschub geleistet hat, da sie den Eindruck erweckte, unsere Veranstaltung sei illegitim oder unerwünscht.

Besonders irritierend war ein Vorfall während der Veranstaltung, bei dem eine anwesende Person erklärte, nicht die Stadt habe die Veranstaltung abgesagt, sondern er selbst habe dafür gesorgt. Solche Aussagen werfen ernsthafte Fragen über mögliche Einflussnahmen auf Entscheidungen der Stadt auf.

Unsere Forderungen

Im Interesse eines offenen demokratischen Diskurses in Konstanz bitten wir daher um eine öffentliche Stellungnahme bis zum 31.03.2026 zu folgenden Fragen:

1. Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage wurde die Nutzung der Räumlichkeiten des Café Mondial für die Veranstaltung untersagt?

2. Wie stellt die Stadt sicher, dass bei der Nutzung städtischer Räume die Meinungsfreiheit und der offene demokratische Diskurs gewahrt bleiben?

3. Welche Maßnahmen sieht die Stadt vor, um sicherzustellen, dass Veranstaltungen in Konstanz ohne Einschüchterung oder Störungen durchgeführt werden können?

4. Inwiefern können einzelne Personen oder externe Akteure Entscheidungen der Stadt Konstanz über die Nutzung öffentlicher Räume beeinflussen?

5. Ist die Stadt Konstanz bereit, mit den Organisator:innen der Veranstaltung in den Austausch zu gehen und auch jüdischen Stimmen Raum zu geben, die von der dominanten öffentlichen Position abweichen?

Für eine offene Debattenkultur in Konstanz

Gerade in einer Zeit, in der internationale Konflikte und mögliche Verstöße gegen das Völkerrecht intensiv öffentlich diskutiert werden und auch das Handeln des Staates Israel international Gegenstand schwerwiegender Vorwürfe ist, erscheint es umso wichtiger, Räume für eine sachliche und offene Auseinandersetzung zu erhalten. In solchen Momenten sollte eine demokratische Gesellschaft nicht vor schwierigen Diskussionen zurückschrecken, sondern den respektvollen Austausch unterschiedlicher Perspektiven ermöglichen.

Wir, die Aktivist:innen von Rettet Gaza Konstanz und Kollektiv Jüdische Solidarität Konstanz, werden uns weiterhin für eine offene Debattenkultur in Konstanz, für Gerechtigkeit in Palästina, und für das Ende des Kriegs gegen den Iran und Libanon einsetzen.

Solidarische Grüße,

Rettet Gaza Konstanz &
Kollektiv Jüdische Solidarität Konstanz


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